Heiligenseer Kanu - Club e.V.

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DKV-Kanustation

Schild DKV-Kanu-Station... Übernachtungen möglich

Als offizielle Kanustation des Deutschen Kanuverbandes bieten wir allen organisierten Kanuten aus DKV - Vereinen und unorganisierten Wanderfahrern das Gastrecht auf unserem Gelände an.

Auf Anfrage sind Unterkunft auf unserem Gelände für Einzelwanderer, wie auch für Gruppen in Zelten bis zu 50 Personen möglich.



Anfragen bitte an den bootshauswarte(at)hkc-berlin.de


Was kostet mich das.........



Zur Idee der DKV - Kanustationen lesen Sie bitte aus dem DKV Handbuch:

Die DKV-Kanu-Stationen

Als nach dem Ersten Weltkrieg das Kanufahren immer beliebter wurde, stellte sich die Frage nach günstigen Übernachtungsmöglichkeiten. Die Zeltausrüstungen, soweit überhaupt vorhanden, bestanden aus Zeltplanen oder Zelten ohne Boden. Hatten die Kanuten einen geeigneten Platz gefunden, so musste erst von einem Bauern Stroh als Schlafstätte besorgt und am nächsten Tag entsorgt werden. Zelten war daher nur bedingt in der wärmeren Jahreszeit möglich.

Diese Gelegenheit nutzten am Fluss gelegene Gaststätten, indem sie den Kanuten preiswerte Übernachtungs-möglichkeiten anboten. Diese Gastwirtschaften erhielten vom DKV das Schild DKV"Kanu-Station".

In Haßfurt am Main beobachtete der Wirt (allgemein wegen seines gewaltigen Schnauzbartes als "Walross" bekannt) den Fluss. Kam ein Kanute angepaddelt, so schickte er seine drei Töchter ans Ufer. Kaum war dieser ausgestiegen, sah er sein Boot bereits, von den Töchtern getragen, im Tor der Gastwirtschaft verschwinden.

Als die Zelte besser wurden und die Kanuten mehr und mehr zum Zelten übergingen, wiesen die an den Wanderflüssen gelegenen Kanuvereine mit entsprechendem Gelände dies als "DKV-Zeltplatz" aus. Das Schild "Kanustation" verlor langsam an Bedeutung. An mancher alten Gastwirtschaft findet man es als nostalgische Erinnerung auch heute noch, wobei das Schild mit dem wehenden Wimpel wohl das älteste darstellt. Die Gastwirtschaften haben sich, soweit sie noch existieren, auf ein anderes Publikum eingestellt. So wurde uns Mitte der sechziger Jahre in oben angeführter Haßfurter Gastwirtschaft, obwohl wir etliche Jahre zuvor an Ostern mit Zelten dort Station machten und abends mit der Gruppe einkehrten, erklärt, dass in einer Stunde ein Bus käme und man nicht bereit sei, vorher aufzumachen und uns einen Schoppen Wein auszuschenken.

Wohl bedingt durch Motorisierung, Kunststoffboote und Wohnwagen ging offensichtlich das Interesse an den Schildern "DKV-Zeltplatz" zurück.

Zum Kanutag 1995 in Wiesbaden stellte der Präsident des Landes-Kanu-Verbandes Bremen, Werner Born, den Antrag, dieses Schild wiederaufleben zu lassen und interessierten Vereinen zur Verfügung zu stellen. Dieser Antrag wurden den Landeswanderwarten bei der Ressorttagung 1995 in Göppingen zur Stellungnahme vorgelegt. Diese begrüßten den Antrag.Das Schild stelle einerseits für den auf Wanderfahrt befindlichen Kanuten eine wertvolle Hilfe bei der Zeltplatzsuche dar, diene andererseits aber auch der Selbstdarstellung des Deutschen Kanu-Verbandes e.V., vor allem gegenüber Nichtmitgliedern. Allerdings solle nicht das Schild "DKV-Zeltplatz" wiederaufleben, sondern das Schild "DKV-Kanu-Station". Bei manchen Vereinen sei das Zelten durchreisender Wanderfahrer bisher durchaus möglich, bei der Ausweisung als "Zeltplatz" könne es möglicherweise jedoch Schwierigkeiten mit Behörden geben, die man von vornherein vermeiden wolle. Seitdem haben sich zahlreiche Vereine bereiterklärt, die nachfolgenden Kriterien zu erfüllen:

  • Es muss eine ausreichende Anlegemöglichkeit vorhanden sein (z.B. Steg, Rampe oder Treppe).
  • Das DKV-Schild muss vom Wasser aus gut sichtbar sein.
  • Auf dem Gelände muss ausreichend Platz sein, um mehrere Kleinzelte aufstellen zu können.
  • Sanitäre Einrichtungen mit Toilette, Waschmöglichkeit, Dusche und Trinkwasser müssen erreichbar sein. Sofern diese Erreichbarkeit von außen nicht sichergestellt ist, muss ein Hinweis vorhanden sein, wie der dazugehörige Schlüssel zu erhalten ist.
  • Die Plätze müssen über ausreichende Entsorgungsmöglichkeiten (Abfall) verfügen.
  • Das Gelände sollte gut zugänglich sein, d.h., es darf gegen die Straße nicht abgesperrt sein.
  • Wichtig ist, dass die Preise für Übernachtungen am Bootshaus einem Anhang zu entnehmen sind. Dabei müssen für Nicht-DKV-Mitglieder höhere Preise erhoben werden als für Mitglieder. Eine entsprechende Kontrolle der DKV-Ausweise muss vorgenommen werden.
  • Die Vereine sollten über Möglichkeiten verfügen, um bei schlechtem Wetter einen Aufenthalt im Bootshaus zu ermöglichen. Wünschenswert wäre es darüber hinaus, wenn die Küche bzw. Kochmöglichkeit mitbenutzt werden könnte.
  • Als weitere Serviceleistung sollte ein Aushang vorhanden sein, auf dem ein Lageplan und Möglichkeiten zum Kanufahren in der Umgebung aufgeführt sind. Angaben über Telefon, Arzt, Apotheke, Einkaufsmöglichkeiten sowie Zug- und Busverbindungen sollten ebenfalls vorhanden sein. Wichtig ist auch, dass eine Beschreibung vorliegt, wie der Bahnhof oder die Bushaltestelle zu erreichen sind.

Damit Sie bei Ihrer Fahrtenplanung auf die DKV-Kanustationen zurückgreifen können, sind die Adressen der Stationen in dieser Broschüre aufgeführt.

Wir wünschen Ihnen für zukünftige Fahrten viel Vergnügen und hoffen, dass Ihnen dieses Verzeichnis eine kleine Hilfe bei den Vorbereitungen sein wird.

Stand 18.09.2002

Rolf Riedel
(1992-2001 DKV-Ressortleiter Kanuwandersport)